
Nutzung gemeindeeigene Räume
Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle Röderau-Bobersen sowie der Dorfgemeinschaftshäuser
Entsprechend der aktuellen Entwicklung in Verbindung mit den Corona-Schutzregeln ist die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle Röderau-Bobersen sowie der Dorfgemeinschaftshäuser ab 17.11.2021 nur noch entsprechend der 2G-Regel oder besser 2G+-Regel gestattet. Die Anwesenheitslisten für die Kontaktnachverfolgung sind durch den Veranstalter / Verein zu führen. Die Kontrolle der Einhaltung der 2G-Regel ist durch den Veranstalter / Verein vorzunehmen.
Quarantänefälle KiTa Zeithain
Grundschule Zeithain - Beobachtung Klasse 4b
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